Sie sind Arbeitnehmer/in (Beauftragter/Beauftragte, Trainer, Pflegefachkraft, u.a.) und üben eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder mit direktem Patientenkontakt im Gesundheitsbereich aus oder möchten sich auf eine solche Tätigkeit bewerben.
Sobald Sie über die ausgefüllte und unterzeichnete Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers (oder der Organisation, der Bewilligungsbehörde, des Vereins, u.a.) verfügen, können Sie mit der Bestellung des Sonderprivatauszugs beginnen.